Welche Rechtsform ist für Ihre Existenzgründung die Richtige?
Ihre Wahl welche Rechtsform die bestmögliche für Ihr gerade neu gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich völlig allein oder zusammen mit mehreren Partnern selbstständig machen wollen.
Sehr Konventionelle Rechtsform für eine Unternehmensgründung ist die beliebte "Einzelunternehmung". Denn mit dieser Rechtsform werden Sie als Unternehmensgründer die kleinsten Belastungen haben. Speziell was die Buchführung und andere Formalitäten angeht. Sie müssen Dennoch beachten, dass Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens sind. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Geld Ihrer Firma, als auch mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Bei der
Rechtsform "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" verhält es sich ähnllich. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Sinn vereinen. Aber auch hier haften die Eigner absolut, aber wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Sie sollten, wenn Sie kein so großes Risiko mit Ihrem Unternehmen eingehen möchten, eine Rechtsform wählen, in der die Partner eine beschränkte Haftung genießen. Das heißt im Klartext eine Rechtsform, bei der die Besitzer lediglich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Kapital bleibt unberührt.
Die GmbH ist z. B. eine solche Rechtsform. Um eine solche "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" gründen zu können, braucht es trotzdem eine Mindesteinlage von 25.000 €. Darüber hinaus muss ein Gesellschaftervertrag angefertigt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Teilhaber die Geschäftsführung inne hat. Bei dieser
Rechtsform vertritt gewöhnlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die richtige für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine "Kommanditgesellschaft" zu einrichten, braucht man min. zwei Personen. Ferner muss mindestens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist insbesondere dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Teilhaber mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus Vermögen in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern bloß an Gewinn und Verlust.