Die GmbH im Überblick
Eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland ist, aufgrund der eingeschränkten Haftung, die GmbH oder auch - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in der langen Form. Diese Tatsache kann man allein daraus schließen, dass die Form einer GmbH mehr als eine Million Mal in Deutschland existiert. Die GmbH stellt eine eigene juristische Persönlichkeit dar, sie ist eine juristische Person des Privatrechts, und besteht aus einer oder aus mehreren Personen. Dies macht sie aber nicht handlungsfähig. Sie kann weder Handeln noch Vereinbarungen abschließen. Erst durch Ihre Organe wird die GmbH handlungsfähig.
Das federführenste Organ ist der oder die Geschäftführer, der das Unternehmen leitet und die
GmbH nach außen vertritt. Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein, braucht aber nicht obligatorisch auch Gesellschafter der GmbH sein. Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter sich treffen. Dabei beaufsichtigen Sie die Geschäftsleitung und sind gegenüber den Geschäftsführern weisungsbefugt. Die Gesellschafter selbst haften in keinem Fall mit ihrem Privateigentum. Nur die GmbH mit dem Vermögen der Gesellschaft haftet für eingegangene Verbindlichkeiten. Die mindest Höhe der Einlagen einer GmbH beträgt 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH übernehmen müssen. Dabei darf jeder Gesellschafter nur anteilig die Geldmittel übernehmen.
Um eine abschließende Eintragung in das Handelsregister als GmbH zu bekommen, muss im vornherein ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag, eine so genannte Vor-GmbH, geschlossen werden. Bis zur Aufnahme haften die Gesellschafter auch privat, mit ihrem eigenen Vermögen, für das Unternehmen. Die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften, im Fach Termini Körperschaftssteuer genannt, beträgt 25 Prozent und wird auf die Gewinne der GmbH fällig. Jede
GmbH ist zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet, da sie Handelsrechtlich als Formkaufmann betrachtet wird, egal welchen Zweck sie verfolgt.
Die Einschränkung der Haftung ist der einer der wichtigsten Rechtfertigungen warum Existenzgründer wie auch Gewerbetreibende, die zuerst als Einzelunternehmer aktiv waren, die Gründung einer GmbH betreiben. Sie lohnt sich für Unternehmensgründer wie auch für Selbstständige gleichermaßen. Grundvoraussetzung ist freilich ein ausreichendes Stammkapital.
Als weitere Möglichkeit kann man auch die Gründung einer „1 Euro GmbH“, engl. Limited, in Erwägung ziehen, fall man als Existenzgründer oder Selbstständiger über nicht genügend Barmittel verfügt. Hierbei besteht die Stammeinlage lediglich aus einem symbolischen Euro.