Betriebsprüfung
Eine Betriebsprüfung kann absolut jeden erwischen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung. Mittelständische und kleinere Firmen jedoch werden nur stichprobenartig untersucht bzw. im Verdachtsfall überprüft, wiederkehrende Betriebsprüfungen werden in der Regel nur bei Großbetrieben durchgeführt. Abstrahierend dargestellt gilt hingegen: Je größer Ihr Firmen ist, desto häufiger erfolgen Kontrollen. Kleinstbetriebe werden alle 53 Jahre überprüft, Kleinbetriebe alle 21 Jahre, mittlere Firmen alle 11 Jahre und bei Großbetrieben erfolgt eine lückenlose Überprüfung.
Gründe für eine
Betriebsprüfung können Verluste über einen Zeitraum von mehreren Jahren, hohe Einlagen im Konzernvermögen trotz geringem Privatvermögen oder ein Vermögenszuwachs, welcher dem Einkommen nicht entspricht, sein. Auch wenn Ihr Einkommen nicht zur Deckung der herkömmlichen Lebenshaltungskosten ausreicht, Ihr Lebensstil nicht von Ihrem Einkommen finanziert werden kann oder der Gewinn Ihres Unternehmens nicht den Vorlagen des Branchendurchschnitts gleichen. Weitere Indizien für Ihren Steuerprüfer sind starke nicht zu erklärende Schwankungen der Umsätze, die Entnahme oder Einlage von Grundstücken aus oder in Ihr Gesellschaftervermögen, die Änderung der Rechtsform Ihres Betriebes oder dessen Aufgabe. Des weiteren werden Betriebsprüfungen bei Steuerausfällen und verspätete Zahlungen oder wenn in der Vergangenheit eine erfolgreiche Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche Steuernachzahlungen nach sich zog.
In der Regel ist es üblich, dass sich der Steuerprüfer zwei Wochen vor seinem Besuch in Ihrem Betrieb brieflich ankündigt. Um sich entsprechend auf die
Betriebsprüfung vorzubereiten, sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater beraten. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist es weise, eine Selbstanzeige sofort nach Erhalt der Betriebsprüfungsankündigung in diesem zweiwöchigen Zeitraum zu machen. Auf diese Weise entgehen Sie einer Strafe.
Generell haben Sie das Recht Einspruch gegen eine
Betriebsprüfung einzulegen, beispielsweise aufgrund offizieller Probleme. Auch das Verschieben des Termins ist möglich, jedoch besteht diese Möglichkeit nur bei schwerwiegenden Gründen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Steuerprüfer unterstützen, so dass die Betriebsprüfung rasant und reibungslos durchgeführt werden kann.